
Gewässerverschmutzung VI

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vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Hafenbar 13:00, 20. Apr. 2008 (CEST)
Abwasser ist sowohl das durch Gebrauch verunreinigte (bzw. in seinen
Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung veränderte) Wasser, als auch
das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser sowie das
anfallende Fremdwasser, welches in die Kanalisation durch bauliche
Schäden eintritt. Abwässer werden in der Kanalisation gesammelt und
transportiert, in Deutschland praktisch immer in Kläranlagen behandelt
und danach in als Vorfluter dienende Gewässer eingeleitet.
Inhaltsverzeichnis
• 1 Begriffe
o 1.1 Trockenwetterabfluss
o 1.2 Regenwetterabfluss
• 2 Rechtliche Definitionen
• 3 Inhaltsstoffe
• 4 Abwasserbehandlung
• 5 Organisation der Abwasserentsorgung
• 6 Abwasseranfall
• 7 Dezentrales Abwasser
• 8 Siehe auch
• 9 Literatur
• 10 Weblinks
• 11 Einzelnachweise
Trockenwetterabfluss
Schmutzwasser ist häusliches Abwasser aus Toiletten (Fäkal- oder
Schwarzwasser), Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen (Wasch-
oder Grauwasser sowie Abwasser aus Betrieben, die in die öffentliche
Kanalisation ableiten (gewerbliches oder industrielles Abwasser).
Industrieabwasser weist meist besondere und starke Verschmutzungen auf,
weshalb es oft in industrieeigenen Anlagen behandelt wird, bevor es
entweder in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung,
Vermischung) oder ein Gewässer (Direkteinleitung) abgeleitet wird.
Entsprechend dem Ort des Anfalles ist das Abwasser z.B. bei der Metall-
und Grundstoffindustrie entweder mehr mit anorganischen oder bei der
Nahrungsmittelindustrie und den Brauereien mehr mit organischen
Inhaltsstoffen belastet. Die bei der Tierhaltung anfallende Gülle ist
eine weitere Abwasserart. Auch aufgeheiztes Wasser aus Kühlanlagen zählt
als Abwasser und muss entsprechend behandelt werden. Abwässer, die bei
den verschiedensten Reinigungs- und Behandlungstechniken von
Wasseraufbereitungsanlagen anfallen, gehören auch zu den
Industrieabwässern oder sind mit diesen vergleichbar. Fremdwasser ist
das zusammen mit dem Schmutzwasser bei Trockenwetter abfließende
unverschmutzte Wasser, das eigentlich nicht in die Kanalisation gelangen
soll (Grundwasser, Dränwasser).
Regenwetterabfluss
Bei Regenwetter fließt außer dem oben aufgeführten Trockenwetterabfluss
auch Regenwasser (Niederschlagswasser) ab, das in die Kanalisation
eingeleitet wird. Da Regen aus der Atmosphäre Staub, Ruß, Pollen und
Gase löst und auf Dächern, befestigten und landwirtschaftlichen Flächen
vorhandenen Staub und Schadstoffe mitschwemmt, können
Niederschlagsabflüsse manchmal sehr schadstoffhaltig sein und müssen
behandelt werden. Man unterscheidet daher zwischen
behandlungsbedürftigem Regenwasser, das in Regenklärbecken oder in
Kläranlagen abgeleitet werden muss und nicht behandlungsbedürftigem
Regenwasser, das ortsnah in ein Gewässer eingeleitet oder vor Ort
versickert werden kann. Im Mischwasser fließen Schmutz- und Regenwasser
gemeinsam in einer Rohrleitung ab.
Rechtliche Definitionen
In der Bundesrepublik Deutschland existiert derzeit keine bundesweit
einheitliche wasserrechtliche Definition von Abwasser: Das
Wasserhaushaltsgesetz enthält keine Legaldefinition, und die
Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz bezieht sich
lediglich auf das Abgabenrecht.
Abwasser im Sinne dieses Gesetzes sind das durch häuslichen,
gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen
Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen
abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem
Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte
Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus
Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und
gesammelten Flüssigkeiten. (§ 2 Abs. 1 AbwAG)
Einige Ländergesetze hingegen enthalten Definitionen, die sich an den
abgabenrechtlichen Begriff anlehnen:
Abwasser im Sinne dieses Gesetzes ist Wasser, das durch häuslichen,
gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt
oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist oder das von
Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten
Grundstücken abfließt. (§ 30 Abs. 1 Landeswassergesetz
Schleswig-Holstein)
Das geplante Umweltgesetzbuch soll im zweiten Buch nun auch eine
wasserrechtliche Definition von Abwasser enthalten, die der
abgabenrechtlichen (siehe oben) entspricht.
In Österreich werden die abwasserrechtlichen Belange im
Wasserrechtsgesetz, den Emissionsverordnungen und den
Kanalanschlussgesetzen der Bundesländer und den dazugehörigen
Verordnungen auf kommunaler Ebene behandelt.
Inhaltsstoffe
Schmutzstoffe im Abwasser liegen in gelöster und ungelöster Form, sowie
als organische Verbindungen (Fette, Eiweiße, Kohlenhydrate) vor. Man
unterscheidet die Abwasserinhaltsstoffe in -
• Zehrstoffe
wie etwa Harnsäure, Glukose. Sie sind biologisch abbaubar und führen bei
anaeroben Abbauprozessen zu Geruchsbelästigungen. Die durch diese Stoffe
ausgelöste Sauerstoffzehrung kann darüber hinaus zu reduzierten
Sauerstoffgehalten in den Gewässern und dadurch beispielsweise zu
Fischsterben führen (Eutrophierung).
• Nährstoffe
wie etwa Stickstoff- und Phosphorverbindungen, die zur Eutrophierung
insbesondere stehender Gewässer führen und auch für verstärktes
Algenwachstum in Meeren verantwortlich sind.
• Schadstoffe
wie etwa Gifte, Schwermetalle, synthetische organische Substanzen,
Bakterien, Pilze, oder Viren, die zu Erkrankungen führen können.
• Störstoffe
Wie etwa Salze, Fette, Öle, Tone, Sand
Abwasserbehandlung
Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der
Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen
Wasserqualität. Nach §7a des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes muss
Abwasser nach dem Stand der Technik behandelt werden. Die
Mindestanforderungen werden konkret für bestimmte Industriebranchen in
der Abwasserverordnung genannt.
Die Abwasserbehandlung geschieht zentral in Abwasserreinigungsanlagen
bzw. vorher schon dezentral in Ölabscheidern. Man unterscheidet dabei
mechanische/physikalische, biologische und chemische Reinigungsverfahren.
Wasser, das zum Autowaschen verwendet wurde, oder mit
Leichtflüssigkeiten verunreinigt werden kann (z. B. aus einer Tankstelle)
muss vor Einleitung in den Abwasserkanal in einer Abscheideranlage
vorbehandelt werden.
Neben der Behandlung in technischen Kläranlagen kann Abwasser unter
gewissen Umständen auch auf Rieselfeldern versickert werden, in Mulden
abgesetzt, oder in Abwasserteiche sowie Pflanzenkläranlagen eingeleitet
werden.

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